Diesen Artikel als PDF herunterladen

DIN 18202

Veröffentlicht am 21.02.2020

Im Juli 2019 ist die neue DIN 18202 erschienen. Erfahren Sie, was sich geändert hat und was es alles zu beachten gilt.

Toleranzen im Hochbau – Bauwerke

Anwendungsbereich

Begriffe

Grundsätze DIN 18202

Bezugsarten

Boxprinzip

Messpunktabstände 

Die Inhalte der Norm bilden in mehrfacher Hinsicht die Grundlagen für eine ausgereifte, fundierte Planung und Ausführung von Bauwerken. Durch die Angabe von Grenzwerten für zulässige Abweichungen einer Ist-Lage von einer geplanten Soll-Lage von Bauteilen wird dem Planer verdeutlicht, dass eine Planung ohne Berücksichtigung von handwerklich und messtechnisch bedingten Abweichungen von Baumaßen in der Baupraxis nicht umsetzbar ist. Die Norm liefert dazu die maßlichen Eckdaten für Bauwerksmaße, die Ebenheit von Flächen, die Lage von Bauteilen im Raum (Winkelbezüge) und die Flucht von Stützen. Die angegebenen maximalen Abweichungen sind im Rahmen des Bauablaufs und der Bauausführung einzuhalten, um damit ein störungsfreies Aufeinanderaufbauen verschiedener Gewerke sicherzustellen.

Darüber hinaus legt die Norm mit der Vorgabe der planerischen Definition von Koordinierungssystemen im Grund- und Aufriss, Bezugspunkten und Bezugsarten die Voraussetzungen für eine spätere Prüfung der Lage von Bauteilen.

Durch Vorgaben zur Lage erforderlicher Prüfpunkte werden außerdem verbindliche Prüfkriterien geschaffen.

Mit der Ausgabe der DIN 18202:2019-07 erhalten die folgenden Inhalte ihre Gültigkeit.

Anwendungsbereich der DIN 18202

Die Regeln der DIN 18202 gelten für die Herstellung von Bauteilen und die Ausführung von Bauwerken im Hochbau. Für andere Bauwerke, wie z. B. Ingenieurbauwerke (Brücken, Behälter usw.), gilt DIN 18202 nicht. Ziel der Norm ist es, Grundlagen für Toleranzen (Differenz zwischen dem maximalen und minimalen Wert) festzulegen und Regeln für deren Prüfung anzugeben.

Die festgelegten Toleranzen berücksichtigen die übliche handwerkliche Genauigkeit in der Ausführung von Bauleistungen. Die in den Tabellen und Diagrammen angegebenen Grenzwerte und Toleranzen gelten unabhängig von den eingesetzten Baustoffen.

Die Grenzwerte gelten stets als vereinbart, soweit nicht andere Regelungen im Einzelfall objekt- oder bauteilbezogen getroffen werden.

Sollen besondere Anforderungen und Genauigkeiten für bestimmte Bauteile eingehalten werden, so sind diese bereits in der Planung zu berücksichtigen und in Leistungsverzeichnissen oder Vertragsunterlagen zu vereinbaren.

Lastabhängige sowie zeitabhängige Verformungen wie z. B. Deckendurchbiegungen oder Bauteilverkürzungen infolge Schwindens von Betonbauteilen sind nicht Gegenstand der Normung und sind gesondert zu berücksichtigen. Hierzu zählen auch temperaturbedingte Verformungen und Durchbiegungen. Höhenversätze an der Grenzlinie benachbarter Bauteile (z. B. Stoßstellen von Filigrandecken, Bodenbelägen, Wandbekleidungen) zählen ebenfalls nicht zum Anwendungsbereich der Norm.

Begriffe der DIN 18202

Die für die Anwendung der DIN 18202 benötigten Begriffe werden im Abschnitt 3 der Norm geregelt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die zum Verständnis erforderlichen notwendigen sprachlichen Definitionen zu einzelnen Maßbezeichnungen und andere Begrifflichkeiten. Nachfolgend werden diese Begriffe erläutert; für den genauen Wortlaut ist die Norm heranzuziehen.

Nennmaß:

Das Nennmaß ist das Sollmaß. Es dient zur Beschreibung der Größe (Länge, Breite, Höhe), Gestalt und Lage eines Bauteils oder Bauwerks (z. B. die Länge einer Wand). Es wird in Zeichnungen angegeben.

Istmaß:

Das vor Ort an einem hergestellten Bauteil oder Bauwerk durch Messung ermittelte Maß wird als Istmaß bezeichnet.

Maßabweichung:

Die Differenz zwischen einem festgelegten Nennmaß (Sollmaß) und einem festgestellten Istmaß stellt grundlegend eine Maßabweichung dar, unabhängig von einer nachfolgenden Bewertung zu deren Zulässigkeit oder Unzulässigkeit.

Mindestmaß und Höchstmaß:

Die Begriffe Mindestmaß und Höchstmaß beschreiben jeweils das für ein Bauteil zulässige kleinste bzw. größte Maß.

Maßtoleranz:

Die Differenz zwischen einem zulässigen kleinsten Maß (Mindestmaß) und einem zulässigen größten Maß (Höchstmaß) eines Bauteils wird Maßtoleranz genannt.

Bau-Index-DIN-18202-Masstoleranzen
Begriffsdefinitionen (in Anlehnung an DIN 18202 Bild 1) (Bildquelle: Ralf Schöwer)

Stichmaß

Für die Ermittlung von Winkel- oder Ebenheitsabweichungen wird die Festlegung einer Bezugslinie erforderlich. Der Abstand eines bestimmten Punktes des zu prüfenden Bauteils zu dieser Bezugslinie wird als Stichmaß bezeichnet.

Bau-Index-DIN-18202-Stichmass
Beispiel für ein Stichmaß (in Anlehnung an DIN 18202 Bild 2) (Bildquelle: Ralf Schöwer)

Partner für Ihr Bauprojekt gesucht?

Nutzen Sie unsere Such im Firmenverzeichnis und finden Sie schnell und einfach Ihren passenden Partner für Ihr Bauprojekt!

Grenzabweichung für Maße:

Die Grenzabweichung für Maße entspricht der „Differenz zwischen Höchstmaß und Nennmaß bzw. Differenz zwischen Mindestmaß und Nennmaß“.

Winkelabweichung:

Die Winkelabweichung ist die „Differenz zwischen Ist- und Nennwinkel, angegeben als Stichmaß, bezogen auf ein Nennmaß“.

Ebenheitsabweichung:

Die Ebenheitsabweichung wird definiert als „Istabweichung einer Fläche von der Ebene, angegeben als Stichmaß, bezogen auf einen Messpunktabstand“.

Grenzwert für die Winkelabweichung:

Der  Grenzwert für die Winkelabweichung ist das „Stichmaß als Grenzabweichung vom Winkel“.

Grenzwert für die Ebenheitsabweichung:

Als Grenzwert für Ebenheitsabweichungen (Grenzebenheitsabweichung) wird das „Stichmaß als Grenzabweichung von der Ebene“ bezeichnet.

Fluchtabweichung:

Eine Fluchtabweichung ist definiert als die „Istabweichung eines Punktes von der Flucht, angegeben als Stichmaß, bezogen auf ein Nennmaß“.

Grenzwert für die Fluchtabweichung:

Das Stichmaß als Grenzabweichung von der Flucht beschreibt den Grenzwert für die Fluchtabweichung.

Bau-Index-DIN-18202-Fluchtabweichung
Fluchtabweichung (BIldquelle: Prof. Peter Schmidt)

Boxprinzip:

Das Boxprinzip (bzw. Schachtelprinzip) erfordert, dass alle Punkte, die auf einer Bauteiloberfläche liegen, innerhalb eines Hüllkörpers (= Box) liegen, der durch die Nennmaße einschließlich der zulässigen Abweichungen in jeder Richtung definiert ist. Das Boxprinzip wurde mit der aktuellen Ausgabe vom Juli 2019 neu in die Norm aufgenommen.

Bau-Index-DIN-18202-Boxprinzip
Boxprinzip (in Anlehnung an DIN 18202, Bild 3) (Bildquelle: Prof. Peter Schmidt)

Grundsätze der DIN 18202

Im Abschnitt 4 „Grundsätze“ der DIN 18202 sind grundlegende Regelungen festgelegt. Danach dienen „Toleranzen … zur Begrenzung der Abweichungen von den Nennmaßen der Größe, Gestalt und der Lage von Bauteilen und Bauwerken“

Toleranzen müssen eingehalten werden, um das funktionsgerechte Zusammenfügen von Bauteilen oder Bauwerken zu gewährleisten, ohne dass Anpass- oder Nacharbeiten erforderlich sind. Die Gründe hierfür liegen in unvermeidlichen Ungenauigkeiten bei der Messung sowie bei der Herstellung und Montage.

Soweit keine objektbezogenen besonderen Genauigkeiten in Bauzeichnungen, in Leistungsverzeichnissen oder anderen Vertragsunterlagen festgelegt wurden, gelten die angegebenen Toleranzen als vereinbart. Diese genügen den Anforderungen an die Genauigkeit, die im Rahmen einer üblichen und sorgfältigen Bauausführung zu erzielen sind.

Es ist zu beachten, dass die in DIN 18202 angegebenen Toleranzen nicht als abschließend zu verstehen sind. Für erhöhte Anforderungen an die Genauigkeit, z. B. bei besonderen Anforderungen an das optische Erscheinungsbild, sind die erforderlichen Maßnahmen im Einzelfall gesondert zu vereinbaren und die dazu notwendigen Kontrollverfahren und Messpunkte rechtzeitig vor Baubeginn festzulegen.

Zu den Grundsätzen gehört auch die Forderung, dass die Toleranzen nach diesen Normen die Grundlagen für Passungsberechnungen darstellen. Dabei sind Maßveränderungen aus zeit- und lastabhängigen Verformungen, auch solche aus Temperatureinflüssen sowie funktionsbedingte Anforderungen zusätzlich einzubeziehen und zu berücksichtigen. Beispielhaft seien hier Grenzwerte für die zulässige Dehnung einer Fugendichtung genannt.

Für eine Anwendung der DIN 18202 sind vor der Bauausführung geeignete Bezugspunkte festzulegen, die eine Überprüfung der Übereinstimmung des Istzustands mit dem Sollzustand ermöglichen.

Bezugsarten

Nach Ziffer 4.6 der DIN 18202 ist die Lage von Bauteilen, Räumen und Bauwerken mit einer bestimmten Bezugsart in einem Koordinierungssystem zu verankern. Die dazu notwendigen Bezugspunkte sind vor der Bauausführung festzulegen.

Für Planung, Ausführung und Prüfung von Maßen sollte vom gleichen Messbezug ausgegangen werden. Hierdurch sollen bezugsbedingte Differenzen der Messwerte vermieden werden.

Für Bezugsarten gelten folgende Begriffe:

Grenzbezug:

Die Lage eines Bauteils wird z. B. bestimmt durch die Angabe eines Nennmaßes als Abstand des Bauteils zu einem anderen Bauteil.

Achsbezug:

Die Lage eines Bauteils wird z. B. bestimmt durch die Angabe eines Nennmaßes zu einer Planachse.

Randlage:

Die Randlage beschreibt die Lage von Bauteilen in Bezug zu einem anderen Bauteil oder einer Planachse.

Mittellage:

Die Mittellage beschreibt die Lage von Bauteilen in Bezug zu einem anderen Bauteil oder einer Planachse mit jeweils gleichen Nennmaßen als Bezugsmaße.

Beispiele für die Beschreibung der Lage von Bauteilen:

A = Achsbezug und Mittellage

B = Grenzbezug

C = Achsbezug und Randlage

D = Grenzbezug und Randlage

Bau-Index-DIN-18202-Lage-von-Stuetzen
Beispiele für Beschreibungen der Lage von Stützen (Bildquelle: Ralf Schöwer)

Boxprinzip

Für Toleranzen gilt das Boxprinzip (Schachtelprinzip). Das Boxprinzip wurde neu in die Ausgabe der DIN 18202 vom Juli 2019 aufgenommen. Beim Boxprinzip müssen alle Punkte einer Bauteil- oder Bauwerksoberfläche innerhalb der Boxen (Hüllkörper) liegen, die durch die Nennmaße unter Berücksichtigung der Toleranzen definiert sind. Das bedeutet, dass ein Bauteil bzw. Bauwerk weder den äußeren noch den inneren Hüllkörper durchstoßen darf. Zusätzlich sind die Anforderungen an Maße, Winkel, Ebenheiten und Fluchten jeweils für sich einzuhalten.

Messpunktabstände für Ebenheitsabweichungen

Die festgelegten verschiedenen „Grenzabweichungen“ der Ebenheit sind in DIN 18202, Tabelle 3 in Spalten mit zugeordneten Bereichen für das Maß des ermittelten Messpunktabstands gegliedert. Die Spalten gelten für Messpunktabstände bis 0,1 m und in weiteren Schritten bis 1,0 bis 4,0, 10,0 und 15,0 m. Messpunktabstände über 15 m sind ebenfalls in der Spalte „bis 15 m“ einzuordnen.

Messpunktabstände für lichte Maße im Grund- und Aufriss

Im Gegensatz zur Tabelle für zulässige Ebenheitsabweichungen sind für die Grenzabweichungen von Baumaßen und Winkeln die relevanten Nennmaße in verschiedenen Spalten unterschiedlicher Bandbreiten zusammengefasst.

Für die Beurteilung von Grenzabweichungen der Maße von Bauteilen mit Nennmaßen über 30 m gilt eine Begrenzung auf bis ca. 60 m Länge. Für Bauteile mit größeren Abmessungen sind besondere Vereinbarungen bezüglich der einzuhaltenden Grenzwerte sowie der anzuwendenden Messverfahren und einzurichtenden Kontrollpunkte usw. erforderlich.

Im Zusammenhang mit der Prüfung von lichten Maßen im Grundriss und Aufriss und bei Öffnungen besteht in der Norm eine Maßfestlegung für den Messpunkt. Als Messpunkte gelten jene Punkte mit einem Lageabstand von 10 cm zu den jeweils angrenzenden Bauteilen, wie Decken oder Wände. An Unterzügen sind lichte Höhen mit einem Abstand von 10 cm zum Auflagerrand an beiden Kanten zu ermitteln.

Diese Regelungen dienen dem Ausschluss von evtl. einzelnen und lokal begrenzt vorhandenen Maßabweichungen am Rand eines Bauteils. Diese könnten nicht für das gesamte Bauteil charakteristisch sein und damit das einzelne Messergebnis beeinflussen bzw. die Gesamtbewertung verfälschen.

Messpunktabstände für Fluchtabweichungen

Der Messpunktabstand für die Bestimmung von Fluchtabweichungen entspricht dem Maß von zwei Stützenachsen.

Absätze und Höhensprünge

Zur Beurteilung von Absätzen und Höhensprüngen zwischen benachbarten Bauteilen wird in der DIN 18202 besonders darauf hingewiesen, dass die Inhalte dieser Norm hier nicht anzuwenden sind. Als Beispiele werden die Stoßstellen von Bodenbelägen, Wandbekleidungen und Filigran­decken genannt. Es besteht die Vorgabe zur Vereinbarung einer gesonderten Regelung für diese Bauteilgrenzlinie.

Grundsätzlich sind Sprünge und Absätze bei flächenfertigen Wänden, Decken, Estrichen und Bodenbelägen zu vermeiden, jedoch ohne Berücksichtigung der baustoffbedingten oder handwerklich gestalteten Oberflächenstruktur.

Außerdem sind stets die für Bauprodukte zulässigen Abweichungen zusätzlich zu den Grenzwerten für Ebenheitsabweichungen zu berücksichtigen.

Quelle: Forum Verlag Das Baustellenhandbuch Maßtoleranzen

Bildquelle: Hanna – stock.adobe.com

Partner für Ihr Bauprojekt gesucht?

Nutzen Sie unsere Such im Firmenverzeichnis und finden Sie schnell und einfach Ihren passenden Partner für Ihr Bauprojekt!