Köln, 22.11.2022: Die Außentemperaturen sinken, die Heizkosten steigen. Zwar wird bald die Gas- und Strompreisbremse kommen, jedoch sind dies kostspielige Maßnahmen, die nur temporär Abhilfe schaffen. Dabei gibt es eine strukturelle Lösung für die langfristige Entlastung von Miethaushalten, die gleichzeitig die Abhängigkeit von fossilen Energien und Exportländern wie Russland verringert und Deutschland zur Erreichung der Klimaziele verhelfen kann: Photovoltaik (PV)-Mieterstrom. Damit erhalten Haushalte, Wärmepumpen und Gebäudetechnik kostengünstigen Strom vom eigenen Dach. Es braucht jedoch einen Abbau der überflüssigen bürokratischen Hürden, um Mieterstrom wirklich breitflächig und effizient auszurollen. Der führende Mieterstromdienstleister Einhundert Energie GmbH fordert konkrete Verbesserungen für eine drastische Beschleunigung der Energiewende im Immobiliensektor.
Gleichstellung von Volleinspeisung und Überschusseinspeisung bei Eigenverbrauch
Gerade in Zeiten der Energiekrise dürfen Eigenverbrauchsmodelle wie PV-Strom für Mieter und Wärmepumpen nicht diskriminiert und ihre wirtschaftliche Umsetzung nicht behindert werden. Einhundert Energie GmbH fordert daher, die Einspeisevergütung von Eigenverbrauchsanlagen auf den gleichen Wert derer von Volleinspeiseanlagen zu erhöhen. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) liegt die Einspeisevergütung von Eigenverbrauchsanlagen mit einer Leistung bis 10 Kilowatt bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh), die Vergütung einer Volleinspeiseanlage bis 10 Kilowatt bei 13 Cent pro kWh.
Durch Anlagenzusammenfassung Ertrag und Aufwand in Balance halten
Besonders hinderlich für die Energiewende in der Stadt ist die sogenannte Anlagenzusammenfassung im EEG. PV-Anlagen auf benachbarten Gebäuden werden teilweise vom Netzbetreiber als eine zusammengefasste Anlage gewertet. Dadurch erhalten sie eine niedrigere Förderung und müssen in der kostenaufwendigen Direktvermarktung betrieben werden. „Die Anlagenkosten sind durch die Anlagenzusammenfassung höher, die Erträge zugleich niedriger“, erklärt Dr. Ernesto Garnier, CEO & Gründer von Einhundert. Besonders betroffen sind PV-Anlagen in städtischen Quartieren. „Um Aufwand und Ertrag in Balance zu halten, muss sichergestellt sein, dass nur kaufmännisch und technisch zusammengehörende Anlagen auch regulatorisch zusammengefasst werden.“
Einheitliche Regelungen und Plattform für Anmeldeprozesse von PV-Anlagen
Zur drastischen Beschleunigung der gesamten Energiewende braucht es weiterhin weniger Bürokratie im Netzanschlussprozess. „Wir warten weiterhin zu lang auf den Netzanschluss unserer PV-Mieterstromanlagen und werden unnötig ausgebremst“, sagt Garnier. In der aktuellen Fassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) werden die Prozesse nicht vereinfacht. Als Lösung braucht es eine Online-Plattform, über die automatisiert sämtliche Melde- und Bilanzierungsprozesse für PV-Anlagen, Batteriespeicher, Messkonzepte, Wärmepumpen und Ladesäulen bundesweit abgewickelt werden. Dies ersetzt die Schnittstelle zu sämtlichen Verteilnetzbetreibern für die Anmeldung und den Betrieb dezentraler Energieanlagen. Für die Übergangsphase bis zur Inbetriebnahme solch einer Plattform sollte ein bundesweit einheitlicher Antrag zur Anmeldung von PV-Anlagen gelten, der von Verteilnetzbetreibern anzunehmen ist. Dieser sollte auch die technischen Anschlussbedingungen für moderne Messkonzepte inkludieren (wie z.B. “virtueller Summenzähler”), damit kein regulatorischer Flickenteppich in den fast 900 Netzgebieten mehr herrscht.
„Wir müssen jetzt die Energiewende durch bundesweit einheitliche, pragmatische Standards bei Umsetzung und Betrieb von dezentralen Energieanlagen drastisch beschleunigen – darauf können wir nicht länger warten“, fordert Garnier. Die Regeln sollten eine Minimierung von Material- und Installationsaufwand zum Ziel haben.
Regelungen von Mieterstromverträgen entbürokratisieren
Mieterstromverträge für Endverbraucher haben, anders als normale Stromverträge, spezifische Anforderungen bezüglich der Vertragslaufzeit, der Kündigungsfrist und der Preisgestaltung. Das ist in der Theorie verbraucherfreundlich, kreiert aber in der Praxis Zusatzaufwand für Nutzer und Anbieter. Es hindert insbesondere Wohnungsunternehmen und Dienstleister aufgrund hoher Komplexität an der Umsetzung. Daher sollten für PV-Mieterstromanlagen die üblichen Regelungen für Stromlieferverträge nach EnWG gelten. Als zweite Option sollten sie in den Mietvertrag inkludiert werden können. In diesem Fall sollte weiter eine Preisdeckelung gelten, damit Mieterstromverträge im Mietvertrag nicht teurer sind als Grundversorgertarife. Ziel sollte sein, die Teilnahmequoten bei Mieterstrom zu erhöhen und den Aufwand aufseiten von Kunden und Anbietern zu senken.
Definition der Kundenanlage präzisieren und erweitern
Die Kundenanlage ist zwar im EnWG als gesetzlicher Begriff für Liegenschaften mit Strom-Eigenverbrauch verankert – jedoch nicht eindeutig definiert. Der Begriff der Kundenanlage sollte so präzisiert werden, dass unterschiedliche Auslegungen in verschiedenen Netzgebieten ausgeschlossen werden können. So könnten sich sämtliche gesetzliche Bestimmungen für Strom-Eigenverbrauch in den verschiedenen Gesetzen auf den Begriff der Kundenanlage beziehen.
Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag für Gewerbe im EEG freigeben
Um die Energiewende auch auf Gewerbegebäuden voranzutreiben, ist es notwendig, Mieterstromregelungen nicht nur auf Wohngebäude zu beschränken. Sowohl auf Gewerbemieterstrom als auch auf Strom, der in Speicher eingespeist wird, sollte es Mieterstromzuschlag geben.
Befreiung der Stromsteuer im Lieferkettenmodell
Wird Mieterstrom im sogenannten Lieferkettenmodell umgesetzt, ist der Anlagenbetreiber nicht gleich Stromlieferant. In diesem Fall muss der Dienstleister oder Stromlieferant, der vom Betreiber beauftragt wurde, anders als z.B. beim Contracting, Stromsteuer zahlen. Um das Modell wirtschaftlich sinnvoller zu gestalten, sollte der Eigenverbrauch im Lieferkettenmodell durch Änderungen im Stromsteuergesetz von steuerlichen Risiken befreit sein.
„Wir müssen dringend nicht nur unsere Klimaziele erreichen, sondern auch die Energieautarkie in Gebäuden vorantreiben. Um das zu erreichen, ist es wichtiger denn je, intelligente, dezentrale Energiekonzepte nicht zu benachteiligen, sondern zu vereinfachen. Nur so können wir die aktuelle Energiekrise meistern”, sagt Dr. Ernesto Garnier. Dazu gehört auch, den Smart-Meter Rollout endlich anzugehen.