Dachbegrünung – Anforderungen an das Bauwerk
Pflanzen liegen im Trend. Sie steigern die Lebensqualität, wirken sich positiv auf das Klima aus und setzen Akzente im Stadtbild. Daher entscheiden sich immer mehr Menschen für eine Dachbegrünung. Lesen Sie hier, welche Anforderungen eine Dachbegrünung an das Bauwerk stellt und was Sie vor der Installation beachten sollten.
Inhaltsverzeichnis
Anforderungen an das Bauwerk
- Hat das Dach eine ausreichende Tragfähigkeit für den vorgesehenen Begrünungsaufbau? Ist die Tragfähigkeit auch für die Bauphase ausreichend, wenn Materialien lose, als Sackware, Rollen (Dichtung, Wurzelschutz, Vlies) oder auf Paletten auf dem Dach zwischengelagert werden müssen?
- Gibt es Randeinfassungen bzw. eine Attika in für die vorgesehene Dachbegrünung ausreichender Höhe?
- Beim Steildach: Welche Dachneigung ist vorhanden? Welche Abrutschsicherungen sind vorgesehen oder nötig?
- Lage von Abdichtung und Wärmedämmung (oben liegende Abdichtung könnte leichter beschädigt werden).
- Ist die Dämmung ausreichend druckfest für das Gewicht des Begrünungsaufbaus und der Pflanzen, aber auch für die Lasten beim Bauen (z. B. Materiallager, beladene Paletten, Maschinen).
Entwässerung
- Ist ein ausreichendes Gefälle zur Entwässerung beim Flachdach vorhanden? Wie ist die Länge des Gefälles (nicht mehr als 20 m)?
- Bei Intensivbegrünung mit Anstaubewässerung: Ist kein Gefälle vorhanden (Null-Grad-Dach) oder muss erst noch ein Gefälleausgleich hergestellt werden?
- Sofern keine Entwässerung über die Dachtraufe erfolgt: Sind Notüberläufe vorhanden und werden diese nicht durch den Begrünungsaufbau in ihrer Funktion beeinträchtigt?
- Gibt es ausreichend Abläufe (bei größeren Flächen für Vegetations- und befestigte Flächen getrennt!)?
- Können die ggf. vor Türen notwendigen Kastenrinnen an die Entwässerung angeschlossen werden?
- Ist gewährleistet, dass von angrenzenden Fassaden und höheren Dächern kein zusätzliches Regenwasser in die Vegetationsflächen gelangt, sondern über Kiesstreifen, Dränage oder Rinnen außerhalb der Vegetationsflächen abgeführt werden kann?
- Falls keine Freispiegel-, sondern eine Druckentwässerung vorhanden ist: Rücksprache mit dem Fachplaner erforderlich, wie weit diese mit Vegetationsflächen funktioniert (da das Ablaufwasser nur verzögert ankommt).
- Dachabläufe in Vegetationsflächen sollten zum Schutz vor Verunreinigung (Laub) und einwachsenden Pflanzen (Wurzeln, Triebe) immer mit einem Kontrollschacht umgeben sein. Kies oder Platten als Schutz um die Kontrollschächte werden empfohlen.
- Bei Steildächern erfolgt die Entwässerung immer an der Dachtraufe, entweder mit außen oder mit innen liegender Dachrinne. Auf jeden Fall ist ein ausreichend dimensionierter Kiesstreifen, ggf. mit einem Dränrohr, innerhalb der Traufe vorzusehen, da Steildächer einen höheren und schnellen Abfluss aufweisen.
Abdichtung
Gemäß den FLL-Richtlinien werden bei An- und Abschlüssen unterschieden:
- aufgehende Bauteile
- Türen
- barrierefreie Übergänge
- Dachdurchdringungen
- Dachränder
Gemäß Flachdachrichtlinie des ZVDH müssen Dachabdichtungen an aufgehenden Bauteilen
- bis 5° Dachneigung mind. 15 cm,
- über 5° Dachneigungen mind. 10 cm
und bei Abschlüssen an freien Dachrändern
- bis 5° Dachneigung 10 cm und
- über 5° Dachneigung 5 cm
betragen. In schneereichen Gebieten sind ggf. größere Anschlusshöhen erforderlich.
Bei nicht ausreichender Attikahöhe oder sogar ganz fehlender Attika liegt der Aufbau der Belags und/oder der Vegetationsflächen nicht hoch genug über der Oberkante der Abdichtung. In diesem Fall muss der Aufbau zurückgesetzt und mit einer Einfassung abgegrenzt werden, um die erforderlichen Anschlusshöhen einzuhalten.
Die an Türen eigentlich nötige Stufe von mind. 15 cm Höhe wird bei regelmäßig begangenen Dächern von den Bauherren und Nutzern meist nicht gewollt. Wird durch besondere Maßnahmen sichergestellt, dass kein Wasser eindringen und die Dachabdichtung hinterlaufen kann, oder dass das Wasser im Türbereich ablaufen kann, sind auch Türschwellen von 5 cm möglich. In Sonderfällen sind ebene Ausgänge möglich, die mit dem Planer, dem Türhersteller und der Einbaufirma abzustimmen sind, weil hier die Abdichtung eben gerade nicht über die Oberkante der wasserführenden Ebene, also i. d. R. den Terrassenbelag vor der Tür, hinausgezogen werden kann. Neben einer besonderen Tür mit speziellem Flanschrahmen und Abdichtung und einem Schlagregen- und Spritzwasserschutz (Überdachung) kann auch vonseiten des GaLaBaus zum Gelingen dieser Konstruktion beigetragen werden: Es muss ein ausreichendes Gefälle im Belag vor der Tür von dieser weg hergestellt werden. Außerdem ist ein Entwässerungsrost oder eine -rinne, ggf. sogar beheizbar (gegen Eisbildung), mit direktem Anschluss an die Entwässerung vor der Tür einzubauen.
Nachträgliche Einbauten und Ausstattungselemente (z. B. Rankgerüste, Leuchten) sollten nicht mehr durch die Abdichtung hindurch in der tragenden Decke befestigt werden, da hierfür der Dachdecker erforderlich wäre und der Streit bei späteren Undichtigkeiten vorprogrammiert ist. Besser ist eine Befestigung an lastverteilenden Platten im oder unterhalb des Begrünungsaufbaus. Dies gilt auch für die Verankerung von größeren Gehölzen, die an aufgehenden Wänden, niedrigen Wänden zwischen Brandschutzabschnitten oder der Attika erfolgen kann, sofern die Gehölze dort in der Nähe stehen.
Wichtige Fragen zum Thema Abdichtung:
- Sind die Anschlüsse an Rändern, aufgehenden Bauteilen und Einbauten, z. B. Lichtkuppeln, Antennen, ordnungsgemäß und dicht hergestellt?
- Ist die Dachabdichtung wurzelfest oder muss eine gesonderte Wurzelschutzfolie eingebaut werden? Liegen aktuelle Prüfzeugnisse der Dichtungsbahn oder Wurzelschutzfolie nach FLL-Prüfung vor?
- Ist ein Leckortungssystem/-gitter unter der Dachabdichtung vorhanden?
- Trennung der Gewerke: Ist eine Prüfung und Abnahme der Vorleistungen (Dachabdichtung, Schutzschichten oder Dränschicht) erfolgt? Gibt es ein Abnahmeprotokoll für die ordnungsgemäße Herstellung der Fugen der Dichtungsbahnen, der Befestigung an den Rändern und an Einbauten und Durchdringungen?
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- Ist das Freihalten von Bauwerksfugen, Brandschutzstreifen und Blitzschutzanlagen berücksichtigt?
- Ist ein Außenaufzug zur Fassaden- oder Fensterreinigung vorgesehen und sind die Schienen dafür auf dem Dach von der Dachbegrünung freigehalten?
- Wie sind die Windströmungsverhältnisse? In Abhängigkeit von der Höhe, anderen Gebäuden und höheren Gebäudeteilen kann es zu erhöhter Winderosion oder Austrocknung kommen, sodass Schutzmaßnahmen erforderlich werden können.
- Der Niederschlag kann durch höhere Gebäudeteile abgelenkt werden oder an aufgehenden Fassaden ablaufen und muss für die Vegetation schadlos abgeleitet werden.
- Sind an den Rändern, vor aufgehenden Bauteilen und um Einbauten Kies- oder Plattenstreifen vorgesehen?
Windsogsicherung
Abhängig vom Standort sowie von Form und Höhe des Gebäudes sind erhebliche Windbelastungen anzusetzen. Sowohl in der Phase der Bauausführung als auch im fertigen Zustand können deshalb Schutzmaßnahmen erforderlich werden; dies betrifft insbesondere die Eck-, Rand und Firstbereiche, vgl. DIN EN 1991-1-4. Beispielsweise müssen Wurzelschutzfolie und Vlies nach dem Auslegen beschwert werden, wenn die Schicht darüber nicht sofort aufgebracht werden kann. Trockene Substrate werden möglicherweise wieder vom Dach geweht, wenn sie nicht feucht gehalten, mit Kleber oder Begrünungsmatten fixiert werden. Größere Pflanzen sollten umgehend befestigt bzw. verspannt werden.
Brandschutz
Größere Gebäude haben Brandschutzstreifen (aufgehende Wände von mind. 30 cm Höhe) oder brauchen 1 m breite Plattenstreifen auf dem Dach, die nicht durch Substrat und Vegetation überdeckt werden dürfen. Um Öffnungen (Lichtkuppeln, Dachluken) sowie vor aufgehenden Wänden mit Fenstern muss ein mind. 50 cm breiter Plattenstreifen angelegt werden.
Während der Bauzeit sind (brennbare) Baustoffe und Verpackungsmaterialien nur in möglichst geringen Mengen und dezentral auf dem Dach zu lagern. Bei der Verwendung von Gasbrennern und Heißluftschweißgeräten (zum Verlegen von Dichtungsbahnen), Trennschneidern und ähnlichen Geräten mit starker Hitzeentwicklung oder der Gefahr von Funkenflug ist äußerste Vorsicht geboten. Brennbare Materialien, wie z. B. Verpackungsreste, sind aus dem Umfeld dieser Geräte zuvor zu entfernen.
Vertrocknete Pflanzenteile sind zu entfernen, Abstandsstreifen von Vegetation freizuhalten. Eine Bekämpfung unerwünschter Vegetation auf Pflaster-, Platten- und Kiesflächen mittels Hitze (Gasbrenner, Infrarotgeräte) sollte wegen des Brandrisikos unbedingt unterbleiben.
Dachbauweisen
Dächer mit Deckungen (Dachziegel, Schindeln) sind i. d. R. nicht für eine Dachbegrünung geeignet. Decken aus WU-Beton, wie z. B. bei Tiefgaragen, können meist ohne eine zusätzliche Wurzelschutzschicht begrünt werden. Bei Dächern mit Abdichtungen („Dachfolie“, Dichtungsbahn) können Einschränkungen bei der Dachbegrünung durch die Tragfähigkeit des Daches und die Lage bzw. Verformungsgefahr der Wärmedämmung (wenn diese oberhalb der tragenden Dachkonstruktion liegt) bestehen. Bei belüfteten Dächern besteht die Gefahr, dass das Substrat von unten her durchfrieren kann. Außerdem ist hier meist wenig Last für den Begrünungsaufbau möglich. Bei Umkehrdächern (Wärmedämmung oberhalb der Abdichtung) ist auf eine ausreichende Abführung des Wasserdampfs zu achten; diese muss durch diffusionsoffene Schichten gewährleistet sein.
Dachbegrünung und Solaranlagen
Durch Verdunstung der Vegetation stehen Solarmodule auf einer Dachbegrünung kühler als auf einem unbegrünten Flachdach und haben dadurch einen etwas höheren Wirkungsgrad. Die Dachbegrünung sollte dann allerdings ausreichend mit Wasser versorgt sein (kein trockenes Moos-Sedum-Dach), und die Module können nicht so eng gestellt werden wie auf einem unbegrünten Dach. Die Vegetation darf nicht hoch werden, da eine teilweise Verschattung der Module deren Wirkungsgrad erheblich dämpfen würde. Die Vegetation wird sich unter den Modulen (Regenschatten) und unmittelbar davor (erhöhter Wasserzufluss durch von den Modulen ablaufendes Wasser) unterschiedlich entwickeln. Eine regelmäßige Pflege (Reinigung der Module und Schneiden von zu hohem Aufwuchs davor) ist erforderlich.
Der Begrünungsaufbau kann als Gewicht zur Stabilisierung der Module gerechnet werden, damit diese nicht durch die Dachabdichtung hindurch befestigt werden müssen.
Mehr über die Vor- und Nachteile von Dachbegrünung erfahren Sie hier bei uns.
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