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Ist die Zeit von Pelletheizungen vorbei?

Holz als Bau- und Energieträger boomt auch im Jahre 2023. Aufgrund der CO2-neutralen Verbrennung sind Holz, Holzpellets, Holzhackschnitzel und Co. eine beliebte Alternative zu fossilen Energieträgern wie Öl oder Gas. Aber seit der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) von 2010 unterliegen solche Biomassefeuerungsanlagen strikteren Vorschriften. Welchen Einfluss hatte die Energiekrise 2022 auf den Holzmarkt? Und was hat es mit der Übergangsfrist bis Ende 2024 auf sich?

Inhaltsverzeichnis

Eigenschaften einer Pelletheizung

Gegenüber herkömmlichen Öl- oder Gasheizungen hat das Heizen mit Holzpellets zwei grundlegende Vorteile:

• CO2-freie klimaschonende Verbrennung
• Oft preisgünstiger als fossile Brennstoffe


Bei beiden Punkten ist die Gemengelage jedoch nicht so eindeutig, wie es auf den ersten Blick zu sein scheint: Denn Holz ist zwar insofern klimaneutral, dass bei der Verbrennung eines Baumes in Form von Pellets zwar nur so viel CO2 ausgestoßen wird, wie dieser im Laufe seines bisherigen Lebens gebunden hat. Das Problem hierbei ist allerdingst, dass dies punktuell und stoßartig stattfindet.

Holzpreise

Im Jahr 2022 stiegen nicht nur die Gas- und Ölpreise stark an, sondern auch die Holz- und Holzpelletpreise.
→ Richtig preisgünstig ist die Verheizung von Holzpellets dann, wenn das Holz aus regionalem oder sogar eigenem Wald stammt.

Definition Holzpellets

Holzpellets sind naturbelassene Holzreste, die unter hohem Druck und ohne Zugabe von Bindemitteln oder Zusatzstoffen hergestellt werden; die Rolle des Bindemittels übernimmt dabei das holzeigene Lignin.

Pelletöfen und Pelletheizung: Nur bestimmte Immissionswerte sind nach BImSchV erlaubt

Bevor auf diese Thematik eingegangen werden kann, muss ein kurzer Blick auf die beiden unterschiedlichen Anwendungstypen der Pellet-Verbrennung eingegangen werden. Denn falls es sich um eine moderne Zentralheizungsanlage mit automatisch geregelter Verbrennungsluftzufuhr und gefilterter Abluft handelt, werden die von der BImSchV geforderten Emissionsgrenzwerte automatisch erreicht.

Dem gegenüber sieht die Situation bei (meist älteren) Einzelraumfeuerungsanlagen, d. h. Pelletöfen mit oder ohne Wassertasche anders aus: Hier sind Errichtungsdatum, Kohlenstoffmonoxid- und Feinstaubwerte entscheidend:

 
Stufe 1:

Errichtung ab dem 22. März 2010
Stufe 2:

Errichtung nach dem 31. Dezember 2014
Mindest-wirkungsgrad

(Verhältnis zugeführter Energie zur Nutzenergie)
 
CO (g/m3)
Staub (g/m3)
CO (g/m3)
Staub (g/m3)
Mindest-wirkungsgrad in %
Pellet-öfen ohne Wassertasche
0,40
0,05
0,25
0,03
85
Pellet-öfen mit Wassertasche
0,40
0,03
0,25
0,02
90

→ Die Ermittlung der Kohlenstoffmonoxidemission erfolgt bei Nennwärmeleistung als Median über die sog. Abbrandperiode.
→ Die Ermittlung von Feinstaub findet über einen Halbstundenmittelwert gemäß VDI 2066 Blatt 1 statt.
Für die Kontrolle und das Einhalten der genannten Richtwerte ist der entsprechende Schornsteinfeger zuständig.

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Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen mit festen Brennstoffen (§ 26 BImSchV)

Bereits in der vorletzten Novellierung des BImSchV 2020 wurden die Übergangsregelungen für Einzelraumfeuerungsanlagen angepasst. Grundsätzlich dürfen demnach nur diejenigen solcher Anlagen, die bis zum 22. März 2010 errichtet wurden, weiterbetrieben werden, die höchstens 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter ausstoßen.

Sind derartige Werte nicht ermittelbar, greift je nach Baujahr folgender 4-Stufen-Plan:

Datum auf dem Typschild

Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme

Bis einschließlich 31. Dezember 1974 oder nicht nachvollziehbarem Datum

31. Dezember 2014

1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984

31. Dezember 2017

1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994

31. Dezember 2020

1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010

31. Dezember 2024

Dieser Aufstellung zu Folge müssten alle Pellet- oder Holzöfen, deren Emissionswerte nicht genau zu ermitteln sind, bis Ende 2024 entweder nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.

→ Das betrifft aber nicht moderne Pelletheizungen.

Pelletheizung: Richtwerte und Vorgaben

Für Pelletheizsysteme ist vor allem die technische Norm VDI 6012, genauer Blatt 2.1 „Regenerative und dezentrale Energiesysteme für Gebäude – Thermische Systeme/ Biomassefeuerungsanlagen“ maßgebend. Sie regelt sowohl Eigenschaft wie auch Beschaffung, Systemaufbau und Betrieb, Feuerung als auch Brandschutz und zuletzt Monitoring, Sicherheit, Kennzeichnung und Wartung.

Bei Holzbrennstoffen sind deren Eigenschaften, genauer deren Heizwert und Feuchtigkeit entscheidend für deren Brennleistung und Schadstoffemission: Je geringer der Wassergehalt, desto höher der Heizwert.

→ 2,5 kg luftgetrocknetes Holz entsprechen etwa 1 l Heizöl oder 1 m3 Erdgas.

Heizwert von Pellets

© tchara – stock.adobe.com

Holzpellets haben im Durchschnitt einen Heizwert von 4,8 kWh pro Kilogramm, was knapp ein Viertel mehr ist als normales Scheitholz (sortenabhängig). Bei Pellets wird nach DIN EN 14961-2 noch in die Qualitätsklassen A1 und A2 unterschieden. Erstere hat einen Mindestheizwert von 4,6 und letztere nur 4,5 kWh/kg. Der Maximalwert hingegen ist bei beiden mit 5,3 kWh/kg identisch. Diese Werteskala ist direkt abhängig von den für die Holzpellets verwendeten Holzsorten.
→ In Deutschland bestehen Pellets zu 90 Prozent aus Sägespänen, Resthölzern und unbrauchbarem Rundholz.
→ Momentan verbrauchen Pelletheizungen mit etwa 3 Millionen Tonnen Pellets weniger als 15 Prozent der gesamten Sägenebenprodukte etc. (vgl. DEPI – Pelletproduktion).

Pelletlagerung

Die Holzpellets für Pelletheizungen können entweder in trockenen, abgeschrägten Kellern gelagert werden, wobei sich dies nur für Einzelraumlösungen anbietet. Bei modernen Pelletheizungen hingegen wird der biogene Festbrennstoff meist in Sacksilos, Erdtanks, Big Bags oder in Gebäudetanks aufbewahrt.

Wie umfangreich ein solches Pelletlager ausfällt, hängt von der Heizlast und dem Jahresheizwärmebedarf des jeweiligen Gebäudes ab. Das Volumen einer Lagervorrichtung sollte dabei so ausgelegt werden, dass die bis zu eineinhalbfache Menge des Jahresheizbedarfs aufgenommen werden kann (eine Tonne Holzpellets benötigt etwa 1,5 m 3 Lagerraum).

Praxistipp: Um sich die Schwerkraft zunutze zu machen, sollte der Lagerraum im Erdgeschoss und der Kessel der Pelletheizung im Keller liegen. Ansonsten können Schnecken, Wellen oder sonstige Transportmittel eingebaut werden.

Pelletheizung: Rechenbeispiel Zweifamilienhaus

Heizlast = 10 kW

Heizwärmeverbrauch = 18.000 kWh

Nutzungsgrad Kessel = 90 %

→ 18,000 kWh / 0,90 = 20.000 kWh/a

→ 20.000 kWh / 4,8 kWh/kg (Durchschnittsheizwert von Holzpellets) = 4.167 kg Pellets per annum (a)

Benötigter Lagerraum: 4.167 kg / 650 kg/m3 = 6,41 m3 Lagervolumen

(1,0-fache Menge für Jahresheizwärmeverbrauch ohne Leerflächen – Sicherstellung durch mehr Pellets und Lagervolumen)

→ Alternativ 1 Tonne Pellets benötig etwa 1,5 Kubikmeter Lagerraum

Ab einer Lagermenge von 15 Tonnen müssen die Feuerungsanlagenverordnung und die zulässige Schütthöhe beachtet werden.

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