Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Aktueller Hinweis: Antragsfrist für Förderschwerpunkt A verlängert

Das Förderfenster für den Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ ist seit 1. Dezember 2021 geöffnet. Vermehrte Rückmeldungen der Antragstellenden zeigen, dass es eine große Herausforderung ist, mit der noch neuen Förderrichtlinie und unter den aktuellen Personalengpässen aufgrund der Omikron-bedingten Entwicklung der Corona-Pandemie einer fristgerechten Antragstellung nachzukommen. Daher wird die Frist für das Einreichen von Anträgen auf den 28.02.2022 verlängert.

Wie auch im Rahmen der Öffnung des Förderfensters wird darauf hingewiesen, dass die eingehenden Anträge in Abhängigkeit zu den verfügbaren Haushaltsmitteln sowie unter Berücksichtigung des erheblichen Bundesinteresses bearbeitet werden. Damit gilt es zu beachten, dass der Antragseingang Einfluss auf die Bearbeitungsreihenfolge hat. Mit der Bearbeitung der Anträge, die vor dem 31.01.2022 eingehen, wird ungeachtet der Verlängerung des Förderfensters unmittelbar begonnen.

Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung finden Sie unter „Dokumente“. Die Links für die Antragstellung über das System easy-Online finden Sie im grünen Kasten („Förderschwerpunkt A“).

Die Öffnung des Förderfensters für den Förderschwerpunkt B „Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung“ folgt im Jahr 2022. Bei Interesse können Sie sich hier registrieren, um rechtzeitig über den Beginn des Förderfensters und die Förderkonditionen informiert zu werden.

Die Novellierung der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ wurde im Sommer 2021 abgeschlossen. Die novellierte Förderrichtlinie bringt einige Neuerungen mit sich, um insbesondere Kommunen als zentrale Betroffene von Klimafolgen sowie Hauptakteure der Anpassung an den Klimawandel noch besser und zielgerichteter zu unterstützen. Das Ziel ist ausdrücklich, Kommunen und kommunale Einrichtungen darin zu unterstützen, die anstehenden Klimaanpassungs- und Umbauprozesse möglichst frühzeitig, integriert und nachhaltig anzugehen. Hierzu soll ein ganzheitliches Angebot von der Planung bis hin zur Umsetzung und Innovation erfolgen.

Mit dem neu ausgerichteten Förderprogramm werden gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel durch kommunale Anpassungskonzepte gesetzt, die von kommunalen Anpassungsmanager*innen erarbeitet werden und die im Rahmen einer integrierten Betrachtung unterschiedliche Handlungsfelder und Klimawirkungen behandeln. Hierdurch wird ermöglicht, zugleich Synergien zu nutzen und positive Nebeneffekte zu den UN-Nachhaltigkeitszielen zu entfalten (zum Beispiel: Biodiversität, Klimaschutz, Lärmschutz, Barrierefreiheit, Gesundheit, nachhaltige Mobilität etc.). Weiterhin werden innovative und nachhaltige Ideen mit Strahlkraft für die Anpassung an den Klimawandel in Deutschland gesucht.

Für erste Fragen zum Thema Klimaanpassung, zur neuen Förderrichtlinie und zu weiteren Fördermöglichkeiten steht das Zentrum KlimaAnpassung zur Verfügung:
Beratungshotline: 030 – 39001 201 (Montag bis Freitag, 10:00 bis 15:00 Uhr)
E-Mail: beratung(at)zentrum-klimaanpassung.de
www.zentrum-klimaanpassung.de/beratung

Für weitere Fragen – insbesondere zur konkreten Antragstellung – steht die ZUG zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 10.00 und 15.00 Uhr unter folgender Nummer: 030 – 700 181-733. Mit Fragen zur Antragstellung können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden. Bei dringenden Anfragen zu laufenden Anträgen schreiben Sie uns bitte ebenfalls eine E-Mail mit einer möglichst genauen Schilderung des Hintergrunds Ihrer Fragen.

Über das Förderprogramm

Mit dem Programm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ fördert das Bundesumweltministerium Projekte, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen sowie Synergien mit den UN-Nachhaltigkeitszielen entfalten. Gefördert werden vor allem lokale und kommunale Akteure, aber auch Vereine und mittelständische Betriebe sowie Bildungseinrichtungen in den folgenden Förderschwerpunkten:

A. Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement

  • A.1 Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben)   
  • A.2 Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben)
  • A.3 Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel

B. Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung (Wettbewerb)

  • B I. Erstellung eines Konzeptes
  • B II. Umsetzung eines Konzeptes

Weitere Informationen: www.z-u-g.org

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