Schallschutz nach DIN 4109

Lärm ist der häufigste Grund für Nachbarschaftsstreitigkeiten. Immerhin 42 Prozent der Deutschen sind darüber schon einmal in Streit geraten. Und da sind wir nicht allein. In ganz Europa zählt Lärm als Streitpunkt Nummer eins. Kein Wunder, es ist ziemlich laut um uns herum.

Dabei ist Lärm nicht nur nervig, sondern macht auch nachweislich krank. Nicht nur die Schäden am Gehör selbst, sondern vor allen die psychischen Auswirkungen sind erschreckend. Sie reichen von Konzentrationsmangel, Kreislauferkrankungen und Bluthochdruck über Lernbehinderungen bei Kindern, Schlafstörungen oder psychiatrische Erkrankungen bis hin zum Herzinfarkt.

Kein Wunder, dass jeder wenigstens in den eigenen vier Wänden zur Ruhe zu kommen will. Möglich macht das unter anderem der bauliche Schallschutz. Allerdings nur, wenn er von Anfang an in die Gesamtplanung integriert wird. Der bauliche Schallschutz orientiert sich dabei an den verbindlichen Anforderungen der DIN 4109-1. Diese Mindestanforderungen beziehen sich jedoch nur auf Lärmquellen außerhalb des eigenen Wohnbereichs wie z.B. Luft- und Trittschall. 

Natürlich wird es auch schon mal innerhalb der eigenen vier Wände richtig laut. Weil das Lärmempfinden immer auch eine ganz individuelle Angelegenheit ist, gibt es hierfür keine eigene Norm. Einige Regelwerke, wie z.B. DIN 4109 Beiblatt 2:1989, DEGA-Memorandum BR 010 und weitere formulieren Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohnbereich. Um also in den eigenen vier Wände angemessen Ruhe zu finden, sollte neben dem Lärm von außen auch der Schallschutz innerhalb der Wohnung berücksichtigt und in einem umfassenden Schallschutzkonzept als Planungsziel eindeutig festgelegt werden.

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DIN 4109 Schallschutz im Hochbau

Trotz Norm und Empfehlungen herrscht nicht selten auch unter Experten Unsicherheit. Das gilt insbesondere für die Abgrenzung zwischen „normalem“ und „erhöhtem“ Schallschutz. Grundsätzlich reicht es nicht aus, nur die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau zu beachten. In der Regel werden weitere Veröffentlichungen und Richtlinien, wie die VDI 4100 Schallschutz von Wohnungen, zur Beurteilung des baulichen Schallschutzes herangezogen. Die Schallschutz-Experten der Kalksandsteinindustrie haben ebenfalls eine anerkannte Empfehlung für den erhöhten Schallschutz unter Berücksichtigung sowohl technischer als auch wirtschaftlicher Aspekte veröffentlicht. Auch wenn eine Wand die normative Anforderungen erfüllt, schützt sie in der Praxis nicht unbedingt gänzlich vor Lärm. Vielmehr erfüllt diese Wand das „Mindestmaß“, das in der DIN 4109 geregelt ist.  Alles, was lauter ist als „normal“, ist auch weiterhin zu hören. Schallschutz lässt sich also nicht allgemeingültig oder pauschal für alle Objekte definieren. Vielmehr muss er im Einzelfall und den örtlichen Gegebenheiten entsprechend angepasst und zwischen Bauherr und Architekt/Fachplaner eindeutig beschrieben und vereinbart werden. Schließlich ist Schallschutz nicht einfach nachrüstbar. Deshalb ist es so wichtig schon in der Planungs- und Entscheidungsphase nicht nur auf ausreichenden, sondern auf guten Schallschutz zu achten.

In Sachen Schallschutz ist UNIKA Kalksandstein ein echtes Leistungspaket. Dank der hohen Rohdichte von Kalksandstein sind sehr gute Schalldämmwerte beim Mauerwerk garantiert. Denn weniger die Dicke einer Wand ist entscheidend, sondern vielmehr die Rohdichteklasse (RDK) und die Struktur des verwendeten Baumaterials. Sie beeinflussen die Masse und Schallleitung der Wand. Es gilt: Je höher die Masse, desto besser ist der Schallschutz. Mit Rohdichteklassen von 1,8 bis 2,2 ist UNIKA Kalksandstein gerade leichteren Mauerwerkstoffen in Sachen Schallschutz weit voraus. Deshalb lassen sich auch die Anforderungen an den Schallschutz beim Wohnungsbau mit UNIKA Kalksandstein-Planelementen oder den bewährten UNIKA KS-R Plansteinen in RDK 2,0 sicher und wirtschaftlich erfüllen.

Für besonders hohe Ansprüche an den Schallschutz werden nicht nur UNIKA Planelemente, sondern auch UNIKA KS-R Plansteine in bestimmten Mauerwerksformaten in Rohdichteklasse 2,2 angeboten. Ein einschaliges Mauerwerk der Dicke 24 cm aus Kalksandstein der Rohdichteklasse 2,2 und 2 x 10 mm Putz ermöglicht ein Schalldämm-Maß von R’w = 56 dB. Damit liegt der Wert über den Empfehlungen des Beiblattes 2 der DIN 4109 für einen erhöhten Schallschutz für Wände zwischen Treppenhaus und Wohnung oder für Wohnungstrennwände.

Dank spezieller Berechnungsprogramme wie dem KS-Schallschutzrechner lässt sich der Schallschutz heute wesentlich genauer und detaillierter planen. Neben den normativen Anforderungen berücksichtig der KS Schallschutzrechner auch die Planungsinstrumente der DIN 4109 (Berechnungsverfahren in DIN 4109-2 und Bauteilkatalog in DIN 4109-31 bis -36). So erhält der Architekt schon in der Planungsphase ein verlässliches Bild vom erreichbaren Schallschutz. Der KS-Schallschutzrechner steht auf www.unika-kalksandstein.de im Download-Center unter der Rubrik „Schallschutz“ zum Download bereit.

www.unika-kalksandstein.de

Bildquelle: Unika GmbH

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